Sitzung: 03.11.2014 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 17. Juli 2008 bzw. der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat genehmigt
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Fernwärmeversorgung,
b)
die
Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2013 zur allgemeinen Finanzrücklage
der Fernwärmeversorgung
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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