Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 17. Juli 2008 bzw. der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Stadtrat genehmigt 

 

a)          die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Fernwärmeversorgung,

b)          die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2013 zur allgemeinen Finanzrücklage der Fernwärmeversorgung

c)          und die Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

0