Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Geschäftsordnung mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

 

1.  Personalzuständigkeit des Stadtrates: (bisher § 3 Nr. 3 / neu § 2 Nr. 20)

 

Der Hauptausschuss entscheidet sich einstimmig für den Änderungsvorschlag der Personalabteilung mit der Einschränkung, dass die Zuständigkeit für die Sachgebietsleiter weiterhin beim Stadtrat verbleibt.

 

(Der Änderungsvorschlag der Personalabteilung entspricht den Regelungen der mit „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayernvom 20.12.2011 in Art. 43 Abs. 1 und 2 GO erfolgte Abgrenzung der personal-rechtlichen Zuständigkeiten des OB und des Stadtrates.)

 

 

Ø  § 8 Abs. 2 Nr. 2 ist für die Zuständigkeit des Personalausschusses entsprechend anzupassen

Ø  § 13 Abs. 1 Nr. 5 regelt die Personalzuständigkeit des Oberbürgermeisters

 

 

2. Bildung, Auflösung von Ausschüssen: (§ 6 Abs. 1 Satz 1)

 

Der Antrag des Fraktionsvorsitzenden Kurt Mieschala (UW) in Satz 1 auch die Zweckverbände mit aufzunehmen wird vom Hauptausschuss mit 9 : 2 Stimmen abgelehnt.

 

 

3. Zuständigkeit des Hauptausschusses: (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 a)

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, die Zuständigkeit für das Volksfest vom Haupt- auf den Kulturausschuss zu übertragen, wird mit 6 : 5 Stimmen abgelehnt. Das Volksfest soll weiterhin in der Zuständigkeit des Hauptausschusses bleiben.

 

 

4. Zuständigkeit des Bauausschusses:

4.1     (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 a)

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig dem Änderungsvorschlag der Verwaltung (in den folgende Anträge eingebarbeitet wurden:

 

·         Änderungsvorschlag der Bauordnung:

Die Vorlage im Bauausschuss soll auf Befreiungs-,  Beteiligungsvorhaben  und Vorhaben von besonderer Bedeutung beschränkt werden.

·         Antrag der SPD-Fraktion vom 27.08.2014:

Entscheidungen über Anträge auf wesentliche Nutzungsänderungen und Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen sollen mit aufgenommen werden.)

 

zu. Der Passus „einschließlich Nutzungsänderungen“ wird zum besseren Verständnis in Klammern gesetzt.

 

 

4.2     (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 e)

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, dass künftig bei der Vergabe von Bauleistungen der Bauausschuss erst ab einem Wert von mehr als 50.000 €, statt wie bisher von mehr als 25.000 €, zuständig ist.

 

Der Änderungsvorschlag der Verwaltung wurde mit den Preissteigerungen insbesondere im Baugewerbe begründet.

 

Ø  Eine entsprechende Änderung bei der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters (bisher § 12 Abs. 2 Nr. 9  / neu § 13 Abs. 2 Nr. 10) ist dadurch erforderlich.

 

 

5. Zuständigkeit des Werkausschusses (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, dass auch hier die Zuständigkeit des Werkausschusses erst aber einer Vergabegrenze von über 50.000 €, statt über 25.000 €, gegeben ist.

 

Es hat sich ebenfalls gezeigt, dass eine Anpassung aufgrund von Preissteigerungen erforderlich ist.

 

 

6. Zuständigkeit des Alten- und Pflegeheimausschusses (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, dass die Zuständigkeit des Ausschusses erst ab einer Vergabe von über 50.000 € gegeben ist.

 

Ø  Eine entsprechende Änderung ist in bisher § 12 Abs. 2 Nr. 6 / neu § 13 Abs. 2 Nr. 6 erforderlich

 

 

7. Zuständigkeit des Verkehrsausschusses (§ 8 Abs. 2 Nr. 7)

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, die Festlegung der Linien des City-Bus-Verkehrs ausdrücklich dem Verkehrsausschuss zuzuweisen, wird einstimmig beschlossen.

 

 

8. Zuständigkeit des Kulturausschusses (§ 8 Abs. 2 Nr. 8)

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, den Kulturausschuss in „Kultur- und Festausschuss“ umzubenennen, wird einstimmig abgelehnt.

 

Die bisherige Regelung soll unverändert übernommen werden.

 

 

9. Erteilung von besonderen Prüfungsaufträgen an das Rechnungsprüfungsamt (neu § 9 Satz 3 )

 

Der Antrag des Fraktionsvorsitzenden Kurt Mieschala (UW), in Satz 3 neben dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat auch den Rechnungsprüfungsausschuss mit aufzunehmen, wird vom Hauptausschuss mit 10 : 1 Stimmen abgelehnt.

 

 

10. Bericht des Oberbürgermeisters an den Personalausschuss:  (bisher § 12 Abs.1  Nr. 5 / neu § 13 Abs. 1 Nr. 5)

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, dass der Oberbürgermeister regelmäßig den Personalausschuss über die von ihm getroffenen Personalentscheidungen zu unterrichten hat, wird vom Hauptausschuss einstimmig befürwortet. 

 

 

11. Zuständigkeit des Oberbürgermeisters für die Nachgenehmigung von Messungsanerkennungen und Auflassungen: (bisher § 12 Abs. 2 Nr.  6 / neu § 13 Abs. 2 Nr. 6)

 

Der Änderungsvorschlag der Verwaltung wurde ausgearbeitet, um künftige Unklarheiten bei der Auslegung durch das Notariat zu vermeiden.

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig dem Änderungsvorschlag der Verwaltung zu.

 

 

12. Zuständigkeit des Oberbürgermeisters für die Aufnahme von in der Haushaltssatzung vorgesehene Darlehen und Kassenkrediten einschließlich nachträglicher Zinssenkung sowie Umschuldung: (neu § 13 Abs. 3 Nr. 3)

 

Der Änderungsvorschlag der Verwaltung beruht auf der Tatsache, dass Angebote von Kreditinstituten nur noch max. für denselben Tag gelten und eine Beschlussfassung wegen der geringen Vorlaufzeit wenig praktikabel ist.

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig dem Änderungsvorschlag der Verwaltung unter der Bedingung zu, dass eine Berichtspflicht des Oberbürgermeisters über die von ihm getroffenen Entscheidungen in der nächsten Stadtratssitzung, eingefügt wird.

 

 

13. Streichung der Raucherpausen in bisher § 19 Abs. 5

 

Der Antrag SPD-Fraktion vom 08.10.2014, die in § 19 Abs. 5 geregelten Raucherpausen zu streichen, wird vom Hauptausschuss einstimmig befürwortet.

 

 

14. Live-Übertragung von Stadtratssitzungen: (neu § 20 a)

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, die Live Übertragung von öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vorsorglich mit in die Geschäftsordnung aufzunehmen, wird einstimmig beschlossen.

 

 

15. Einberufung von Sitzungen: (bisher § 22 Abs. 3 / neu: § 23 Abs. 3 Satz 2)

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 08.10.2014, die Regelung, dass Hauptausschusssitzungen in der Regel an einem Mittwoch stattfinden, zu streichen, wird vom Hauptausschuss einstimmig befürwortet.

 

 

16. Form und Frist für die Einladungen: bisher § 24 / neu § 25

 

Die Ladung zu den Sitzungen soll künftig schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Anpassung an die Alternative 1 des § 25 der MuGeschO wird seitens des Hauptausschusses einstimmig zugestimmt.

 

 

17. Anträge: (bisher § 25 / neu § 26)

 

Anträge sollen künftig ebenfalls schriftlich oder elektronisch gestellt werden können. Der Anpassung an die Alternative 2 des § 26 der MuGeschO wird seitens des Hauptausschusses einstimmig zugestimmt.

 

 

18. Form und Inhalt der Sitzungsniederschrift: (bisher § 33 Abs. 1  / neu: § 34 Abs. 1 Satz  2)

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, dass die behandelten Gegenstände zum besseren Verständnis in der Niederschrift kurz beschrieben werden, wird vom Hauptausschuss einstimmig befürwortet.

 

 

19. Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen: (bisher § 36 Abs. 4  / neu: § 37 Abs. 4)

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 27.07.2014 sollen amtliche Bekanntmachungen auch im Internet veröffentlicht werden.

 

Der Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion wurde umformuliert, da das Internet keine förmliche amtliche Bekanntmachung darstellt.

 

Dem Änderungsvorschlag der Verwaltung wird vom Hauptausschuss einstimmig zugestimmt.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0