Sitzung: 01.12.2014 Hauptausschuss
Beschluss:
Der
Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Geschäftsordnung mit folgenden
Änderungen zu beschließen:
1.
Personalzuständigkeit des Stadtrates: (bisher § 3 Nr. 3 / neu § 2 Nr.
20)
Der
Hauptausschuss entscheidet sich einstimmig für den Änderungsvorschlag der
Personalabteilung mit der Einschränkung, dass die Zuständigkeit für die
Sachgebietsleiter weiterhin beim Stadtrat verbleibt.
(Der
Änderungsvorschlag der Personalabteilung entspricht den Regelungen der mit „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an das
Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern“ vom
20.12.2011 in Art. 43 Abs. 1 und 2 GO erfolgte Abgrenzung der
personal-rechtlichen Zuständigkeiten des OB und des Stadtrates.)
Ø § 8 Abs. 2
Nr. 2 ist für die Zuständigkeit des Personalausschusses entsprechend anzupassen
Ø § 13 Abs. 1
Nr. 5 regelt die Personalzuständigkeit des Oberbürgermeisters
2. Bildung, Auflösung von Ausschüssen: (§ 6 Abs. 1
Satz 1)
Der Antrag
des Fraktionsvorsitzenden Kurt Mieschala (UW) in Satz 1 auch die Zweckverbände
mit aufzunehmen wird vom Hauptausschuss mit 9 : 2 Stimmen abgelehnt.
3. Zuständigkeit des Hauptausschusses: (§ 8 Abs. 2
Nr. 1 a)
Der Antrag
der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, die Zuständigkeit für das Volksfest vom Haupt-
auf den Kulturausschuss zu übertragen, wird mit 6 : 5 Stimmen abgelehnt. Das
Volksfest soll weiterhin in der Zuständigkeit des Hauptausschusses bleiben.
4. Zuständigkeit des Bauausschusses:
4.1 (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 a)
Der
Hauptausschuss stimmt einstimmig dem Änderungsvorschlag der Verwaltung (in den folgende
Anträge eingebarbeitet wurden:
·
Änderungsvorschlag der Bauordnung:
Die Vorlage im Bauausschuss soll auf
Befreiungs-, Beteiligungsvorhaben und Vorhaben von besonderer Bedeutung
beschränkt werden.
·
Antrag der SPD-Fraktion vom 27.08.2014:
Entscheidungen über Anträge auf wesentliche
Nutzungsänderungen und Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen sollen
mit aufgenommen werden.)
zu. Der
Passus „einschließlich Nutzungsänderungen“ wird zum besseren Verständnis in
Klammern gesetzt.
4.2 (§ 8
Abs. 2 Nr. 3 e)
Der
Hauptausschuss beschließt einstimmig, dass künftig bei der Vergabe von
Bauleistungen der Bauausschuss erst ab einem Wert von mehr als 50.000 €, statt
wie bisher von mehr als 25.000 €, zuständig ist.
Der Änderungsvorschlag
der Verwaltung wurde mit den Preissteigerungen insbesondere im Baugewerbe
begründet.
Ø Eine
entsprechende Änderung bei der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters (bisher §
12 Abs. 2 Nr. 9 / neu § 13 Abs. 2 Nr.
10) ist dadurch erforderlich.
5. Zuständigkeit des Werkausschusses (§ 8 Abs. 2
Nr. 4)
Der
Hauptausschuss beschließt einstimmig, dass auch hier die Zuständigkeit des
Werkausschusses erst aber einer Vergabegrenze von über 50.000 €, statt über
25.000 €, gegeben ist.
Es hat sich
ebenfalls gezeigt, dass eine Anpassung aufgrund von Preissteigerungen
erforderlich ist.
6. Zuständigkeit des Alten- und
Pflegeheimausschusses (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
Der
Hauptausschuss beschließt einstimmig, dass die Zuständigkeit des Ausschusses
erst ab einer Vergabe von über 50.000 € gegeben ist.
Ø Eine
entsprechende Änderung ist in bisher § 12 Abs. 2 Nr. 6 / neu § 13 Abs. 2 Nr. 6
erforderlich
7. Zuständigkeit des Verkehrsausschusses (§ 8 Abs.
2 Nr. 7)
Der Antrag
der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, die Festlegung der Linien des
City-Bus-Verkehrs ausdrücklich dem Verkehrsausschuss zuzuweisen, wird
einstimmig beschlossen.
8. Zuständigkeit des Kulturausschusses (§ 8 Abs. 2
Nr. 8)
Der
Antrag der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, den Kulturausschuss in „Kultur- und
Festausschuss“ umzubenennen, wird einstimmig abgelehnt.
Die
bisherige Regelung soll unverändert übernommen werden.
9. Erteilung von besonderen Prüfungsaufträgen an
das Rechnungsprüfungsamt (neu § 9 Satz 3 )
Der Antrag
des Fraktionsvorsitzenden Kurt Mieschala (UW), in Satz 3 neben dem
Oberbürgermeister und dem Stadtrat auch den Rechnungsprüfungsausschuss mit
aufzunehmen, wird vom Hauptausschuss mit 10 : 1 Stimmen abgelehnt.
10. Bericht
des Oberbürgermeisters an den Personalausschuss: (bisher § 12 Abs.1 Nr. 5 / neu § 13 Abs. 1 Nr. 5)
Der Antrag
der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, dass der Oberbürgermeister regelmäßig den
Personalausschuss über die von ihm getroffenen Personalentscheidungen zu unterrichten
hat, wird vom Hauptausschuss einstimmig befürwortet.
11.
Zuständigkeit des Oberbürgermeisters für die Nachgenehmigung von Messungsanerkennungen
und Auflassungen: (bisher § 12 Abs. 2 Nr.
6 / neu § 13 Abs. 2 Nr. 6)
Der
Änderungsvorschlag der Verwaltung wurde ausgearbeitet, um künftige Unklarheiten
bei der Auslegung durch das Notariat zu vermeiden.
Der
Hauptausschuss stimmt einstimmig dem Änderungsvorschlag der Verwaltung zu.
12.
Zuständigkeit des Oberbürgermeisters für die Aufnahme von in der
Haushaltssatzung vorgesehene Darlehen und Kassenkrediten einschließlich
nachträglicher Zinssenkung sowie Umschuldung: (neu § 13 Abs. 3 Nr. 3)
Der Änderungsvorschlag
der Verwaltung beruht auf der Tatsache, dass Angebote von Kreditinstituten nur
noch max. für denselben Tag gelten und eine Beschlussfassung wegen der geringen
Vorlaufzeit wenig praktikabel ist.
Der
Hauptausschuss stimmt einstimmig dem Änderungsvorschlag der Verwaltung unter
der Bedingung zu, dass eine Berichtspflicht des Oberbürgermeisters über die von
ihm getroffenen Entscheidungen in der nächsten Stadtratssitzung, eingefügt
wird.
13.
Streichung der Raucherpausen in bisher § 19 Abs. 5
Der Antrag
SPD-Fraktion vom 08.10.2014, die in § 19 Abs. 5 geregelten Raucherpausen zu
streichen, wird vom Hauptausschuss einstimmig befürwortet.
14.
Live-Übertragung von Stadtratssitzungen: (neu § 20 a)
Der Antrag
der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, die Live Übertragung von öffentlichen
Sitzungen des Stadtrates vorsorglich mit in die Geschäftsordnung aufzunehmen, wird
einstimmig beschlossen.
15.
Einberufung von Sitzungen: (bisher § 22 Abs. 3 / neu: § 23 Abs. 3 Satz 2)
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 08.10.2014, die Regelung, dass
Hauptausschusssitzungen in der Regel an einem Mittwoch stattfinden, zu
streichen, wird vom Hauptausschuss einstimmig befürwortet.
16. Form
und Frist für die Einladungen: bisher § 24 / neu § 25
Die Ladung zu den Sitzungen soll künftig schriftlich oder elektronisch
erfolgen. Der Anpassung an die Alternative 1 des § 25 der MuGeschO wird seitens
des Hauptausschusses einstimmig zugestimmt.
17.
Anträge: (bisher § 25 / neu § 26)
Anträge sollen künftig ebenfalls schriftlich oder elektronisch gestellt
werden können. Der Anpassung an die Alternative 2 des § 26 der MuGeschO wird
seitens des Hauptausschusses einstimmig zugestimmt.
18. Form
und Inhalt der Sitzungsniederschrift: (bisher § 33 Abs. 1 / neu: § 34 Abs. 1 Satz 2)
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 27.07.2014, dass die behandelten
Gegenstände zum besseren Verständnis in der Niederschrift kurz beschrieben
werden, wird vom Hauptausschuss einstimmig befürwortet.
19.
Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen: (bisher § 36 Abs. 4 / neu: § 37 Abs. 4)
Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 27.07.2014 sollen amtliche
Bekanntmachungen auch im Internet veröffentlicht werden.
Der Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion wurde umformuliert, da das
Internet keine förmliche amtliche Bekanntmachung darstellt.
Dem Änderungsvorschlag der Verwaltung wird vom Hauptausschuss einstimmig
zugestimmt.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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