Sitzung: 03.11.2014 Stadtrat
Nach
weiterer Diskussion wird folgender Mehrheitsbeschluss gefasst:
Der
Stadtrat folgt der Empfehlung des Hauptausschusses vom 27.10.2014 und
beschließt eine Verordnung nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG für den Betrieb von
Waschanlagen an Sonn- und Feiertagen nicht zu erlassen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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