Nach weiterer Diskussion wird folgender Mehrheitsbeschluss gefasst:

 

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Hauptausschusses vom 27.10.2014 und beschließt eine Verordnung nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG für den Betrieb von Waschanlagen an Sonn- und Feiertagen nicht zu erlassen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

23

6