Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss verweist auf die Ausführungen in der Sachdarstellung der Beschlussvorlage und äußert erhebliche Bedenken gegenüber der vorgelegten Planung, insbesondere aufgrund der getroffenen und nicht getroffenen steuernden Festsetzungen hinsichtlich des Einzelhandels.

Er stellt fest, dass ein Nachweis über die Unschädlichkeit der Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Schwandorf als Mittelzentrum nicht erbracht wurde.

Des Weiteren verweist der Ausschuss auf die Entscheidungen des BVerwG (Urteil vom 03.04.2008 – 4 CN 3.07 – BVerwGE 131, 86 und Beschluss vom 11.11.2009 – 4 BN 63/09) hinsichtlich der getroffenen Festsetzungen.

Er beschließt die Übermittlung der erheblichen Bedenken in Abdruck an die Regierung der Oberpfalz und das Landratsamt Amberg-Sulzbach.

Die Einleitung weiterer Maßnahmen behält sich der Ausschuss zu diesem Zeitpunkt vor.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

9

9

0