Beschluss:

 

Der Verbandsvorsitzende Andreas Feller nimmt an der Abstimmung nicht teil, da persönliche Beteiligung gem. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 49 GO gegeben ist.

 

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung erteilt die Verbandsversammlung dem Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf-Wackersdorf die Entlastung für die Jahresrechnung 2012.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

12

11

0