Sitzung: 25.11.2014 Verbandsversammlung
Beschluss:
Der
Verbandsvorsitzende Andreas Feller nimmt an der Abstimmung nicht teil, da
persönliche Beteiligung gem. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 49 GO
gegeben ist.
Nach
Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung erteilt die Verbandsversammlung dem
Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf-Wackersdorf die Entlastung für die
Jahresrechnung 2012.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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