Sitzung: 12.12.2014 Kulturausschuss
Beschluss:
1. Der
Kulturausschuss fasst nach Beratung einen Beschluss über die Dauer des
Bürgerfestes im Juli 2015.
2. Der
Ausschuss nimmt Kenntnis von der Kostenplanung und bewilligt die benötigten
Haushaltsmittel zur Durchführung des Bürgerfestes 2015.
3. Der
Kulturausschuss genehmigt bei einem dreitätigen Bürgerfest die im
Bewirtschaftungsvertrag zu Grunde legenden Kostenbeiträge.
4. Der
Kulturausschuss beschließt die Aufhebung und Neufassung des Punktes 7
im
Preisblatt.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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