Beschluss:

 

 

1. Der Kulturausschuss fasst nach Beratung einen Beschluss über die Dauer des Bürgerfestes im Juli 2015.

 

2. Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Kostenplanung und bewilligt die benötigten Haushaltsmittel zur Durchführung des Bürgerfestes 2015.

 

3. Der Kulturausschuss genehmigt bei einem dreitätigen Bürgerfest die im Bewirtschaftungsvertrag zu Grunde legenden Kostenbeiträge.

 

4. Der Kulturausschuss beschließt die Aufhebung und Neufassung des Punktes 7

im Preisblatt.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0