Nachtrag: 04.12.2014
Sitzung: 10.12.2014 Bauausschuss
Beschluss:
Der
Bauausschuss erhebt keine Einwände gegen die vorläufige Ablehnung des
Vorhabens, weil eine Befreiung von der im Bebauungsplan Büchelkühn-Ost
festgesetzten Dachform Satteldach gem. § 31 Abs. 2 BauGB nicht in Aussicht
gestellt werden kann, da Grundzüge des Bebauungsplanes berührt werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn in Gespräche zur Umplanung zu
treten.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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