Nachtrag: 04.12.2014

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erhebt keine Einwände gegen die vorläufige Ablehnung des Vorhabens, weil eine Befreiung von der im Bebauungsplan Büchelkühn-Ost festgesetzten Dachform Satteldach gem. § 31 Abs. 2 BauGB nicht in Aussicht gestellt werden kann, da Grundzüge des Bebauungs­planes berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn in Gespräche zur Umplanung zu treten. 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0