Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB.

 

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt den Entwurf der Entwicklungssatzung Nr. 2 “Naabeck“, südlich der Schwabstraße für den Bereich der Flurnummern 79, 79/1, 36/1, 36/2 36/3, 36/4, 36/5 und 36/6 der Gemarkung Naabeck, bestehend aus Lageplan mit Verfahrensvermerken, Satzungstext, Hinweisen und Begründung und beschließt diese als Satzung.

 

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB der o. g. Entwicklungssatzung beauftragt.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0