Beschluss:

 

Der Bauausschuss würdigt die Gründe des Vorlageberichts sowie die Bauvorlagen und entscheidet nach sachgerechtem Ermessen über die Erteilung der Befreiung für die beantragte Nutzungsänderung vom festgesetzten Sportgemeinbedarf zu einer Gemeinbedarfsnutzung für eine soziale Einrichtung, sofern die gebotene Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft eingehalten wird. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Betreiber in Verbindung zu treten, über geeignete Maßnahmen, wie zusätzliche Aufenthaltsräume, zu verhandeln.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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