Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachbericht, insbesondere der Einzelfall­konstellation, aus der nicht auf andere Fälle von benachbarten landwirtschaftlichen und Wohnnutzungen geschlossen werden kann, da es sich hier um eine durch das Verwaltungsgericht Regensburg bereits festgestellte Außenbereichslage des Wohnhauses handelt, in der schon planungsrechtlich unabhängig von Immissionen kein Baurecht für das Projekt besteht. Dies kann auch durch Satzung nicht geheilt werden. Der Ausschuss erhebt keine Einwände gegen die kraft Gesetzes erforderliche Ablehnung des Vorhabens.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

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