Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 23.02.2015 und empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:

 

„Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit   51.300.700,00 EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit   11.404.000,00 EUR

 

ab.

 

 

 

§ 2

 

1.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

2.

Nach dem Wirtschaftsplan 2015 für die Städtische Wasserversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 660.589,58 EUR vorgesehen.

 

 

3.

Nach dem Wirtschaftsplan 2015 für die Städtische Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 447.171,05 EUR vorgesehen.

 

 

 

§ 3

 

1.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.917.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

2.

Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen  Betriebe (A)

290 v. H.

 

 

 

b)

für die Grundstücke (B)

310 v. H.

 

 

2.   

Gewerbesteuer 

350 v. H.

 

 

§ 5

 

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.000.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen Wasserversorgung wird auf 450.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

3.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen Fernwärmeversorgung wird auf 450.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.“

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

9

2