Sitzung: 23.03.2015 Stadtrat
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses
und beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2015 für die
Bürgerspitalstiftung Schwandorf:
„Haushaltssatzung 2015
Aufgrund
der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des
Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete
Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die
als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2015 werden
hiermit festgesetzt; sie schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 5.979.379,90
€
·
in
den Aufwendungen 5.846.396,26
€,
im
Vermögensplan
·
in
den Einnahmen mit 296.458,46
€
·
in
den Ausgaben mit 296.458,46
€,
für die Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 206.152,42
€
·
in
den Aufwendungen mit 55.817,10
€,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 0,00
€
in
den Ausgaben mit 0,00
€.
§ 2
Für die
Restfinanzierung der Erweiterung des Elisabethenheimes wird die Aufnahme eines
Darlehens in Höhe von 350.000 € festgesetzt.
§ 3
§ 4
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese
Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.“
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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