Beschluss:

 

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2015 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf:

 

„Haushaltssatzung 2015

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2015 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          5.979.379,90 €

 

·         in den Aufwendungen                                                5.846.396,26 €,

 

 

im Vermögensplan

 

·         in den Einnahmen mit                                     296.458,46 €

 

·         in den Ausgaben mit                                       296.458,46 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          206.152,42 €

 

·         in den Aufwendungen mit                             55.817,10 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                       0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                         0,00 €.

 

 

§ 2

 

Für die Restfinanzierung der Erweiterung des Elisabethenheimes wird die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 350.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.“

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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