Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 18 Abs. 1, 17 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 ff KommZG i. V. m. Art. 63 GO erlässt der Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf – Wackersdorf folgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

des

Zweckverbandes Verbandskläranlage

Schwandorf – Wackersdorf

für das

Haushaltsjahr

 

2015

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt      in Einnahmen und Ausgaben mit                    1.622.950 €

und

im Vermögenshaushalt        in Einnahmen und Ausgaben mit                       736.500

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen sind in Höhe von 360.000 € vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage (§ 19 Abs. 3 Verbandssatzung).

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

für die Kläranlage:

 

für die Stadt Schwandorf                                75,70 %

für die Gemeinde Wackersdorf                      24,30 %

 

(vgl. Anlagen 1 und 2, die Bestandteil der Haushaltssatzung sind).

 

Grundlage für die Berechnung des Umlageschlüssels sind die im Haushaltsplan 2015 veranschlagten Betriebskosten für die Kläranlage sowie die über das Jahr 2014 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten.

 

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 erfolgt i.Rahmen der Jahresrechnung 2015 die endgültige Bestimmung des Umlageschlüssels aufgrund der tatsächlich angefallenen Betriebskosten für die Kläranlage im Haushaltsjahr 2015 und der über das Jahr 2015 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Die Endabrechnung der Betriebskostenumlage für die Kläranlage wird auf dieser Basis erstellt.

 

Die Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:

 

1. KLÄRANLAGE

Berechnung

lt. Anlage 2

abzüglich Umlageüberschuss

aus Vorjahren

Ansatz

im HHplan 2015

gesamt

1.393.150 €

223.600 €

1.169.550 €

Stadt Schwandorf

75,70 %

1.054.614,55 €

144.600 €

   910.000 €

Gde. Wackersdorf

24,30 %

338.535,45 €

 79.000 €

   259.550 €

 

 

2. VERBANDSSAMMLER

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2015

500 €

200 €

300 €

 

 

3. ABLAUFKANAL

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2015

0 €

0 €

0 €

Als Umlageschlüssel für den Unterhalt der Kanäle ist nach § 19 Abs. 4 der Verbandssatzung die Kapazität zu Grunde zu legen.

 

(2)       Eine Schuldendienstumlage (§ 19 Abs. 5 Verbandssatzung) wird im Haushaltsjahr 2015 in Höhe der veranschlagten Tilgungsleistungen von 126.900 € erhoben.

 

Die Schuldendienstumlage  wird wie folgt festgesetzt:

 

Tilgung 126.900 € davon

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

 

83.754 €

43.146 €

Ansatz im HHplan 2015

83.750 €

43.150 €

 

 

(3)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Investitionsumlage für die Errichtung und Ergänzung der Verbandsanlagen einschließlich Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (§ 19 Abs. 2 Verbandssatzung).

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

 

Stadt Schwandorf

Gemeinde Wackersdorf

 

 

 

a) Kläranlage BA 33

66  %

34  %

b) Verbandssammler BA 34

43,5 %

56,5 %

c) Ablaufkanal BA 34

73  %

27  %

 

 

Die Investitionsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

 

a) Abwasserbeseitigung

gesamt

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

Beschaffung bewegl. Vermögen

25.500 €

16.830 €

8.670 €

Erhöhung der allgemeinen Rücklage

    500 €

    330 €

   170 €

Ansatz im HHplan 2015

26.000 €

17.160 €

8.840 €

 

b) Kläranlage

gesamt

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

Ansatz im HHplan 2015

0

0

0

 

c) Verbandssammler

            BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2015

0 €

  0 €

  0 €

 

d) Ablaufkanal BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2015

0 €

0 €

0 €

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  200.000 €  festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

12

12

0