Sitzung: 14.04.2015 Verbandsversammlung
Beschluss:
Aufgrund der §§ 18 Abs. 1, 17 der Verbandssatzung
und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 ff KommZG i. V. m. Art. 63 GO erlässt
der Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf – Wackersdorf folgende
Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
des
Zweckverbandes Verbandskläranlage
Schwandorf – Wackersdorf
für das
Haushaltsjahr
2015
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben mit 1.622.950 €
und
im
Vermögenshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben mit 736.500
€
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen sind in Höhe von 360.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine
Betriebskostenumlage (§ 19 Abs. 3 Verbandssatzung).
Die Umlageschlüssel
betragen:
für die Kläranlage:
für die Stadt Schwandorf 75,70 %
für die Gemeinde Wackersdorf 24,30 %
(vgl.
Anlagen 1 und 2, die Bestandteil der Haushaltssatzung sind).
Grundlage für die Berechnung des Umlageschlüssels
sind die im Haushaltsplan 2015 veranschlagten Betriebskosten für die Kläranlage
sowie die über das Jahr 2014 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten.
Zu
Beginn des Haushaltsjahres 2016 erfolgt i.Rahmen der Jahresrechnung 2015 die endgültige
Bestimmung des Umlageschlüssels aufgrund der tatsächlich angefallenen
Betriebskosten für die Kläranlage im Haushaltsjahr 2015 und der über das Jahr
2015 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Die Endabrechnung der Betriebskostenumlage
für die Kläranlage wird auf dieser Basis erstellt.
Die
Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:
1. KLÄRANLAGE |
Berechnung lt. Anlage 2 |
abzüglich Umlageüberschuss
aus Vorjahren |
Ansatz im HHplan 2015 |
gesamt
|
1.393.150 € |
223.600 € |
1.169.550 € |
Stadt
Schwandorf
75,70 % |
1.054.614,55 € |
144.600 € |
910.000 € |
Gde. Wackersdorf 24,30 % |
338.535,45 € |
79.000 € |
259.550 € |
2.
VERBANDSSAMMLER |
gesamt |
Stadt Schwandorf 43,5 % |
Gde. Wackersdorf 56,5 % |
Ansatz im HHplan 2015 |
500 € |
200 € |
300 € |
3.
ABLAUFKANAL |
gesamt |
Stadt Schwandorf 73 % |
Gde. Wackersdorf 27 % |
Ansatz im HHplan 2015 |
0 € |
0 € |
0 € |
Als
Umlageschlüssel für den Unterhalt der Kanäle ist nach § 19 Abs. 4 der
Verbandssatzung die Kapazität zu Grunde zu legen.
(2)
Eine
Schuldendienstumlage (§ 19 Abs. 5 Verbandssatzung) wird im Haushaltsjahr 2015
in Höhe der veranschlagten Tilgungsleistungen von 126.900 € erhoben.
Die
Schuldendienstumlage wird wie folgt
festgesetzt:
Tilgung 126.900 €
davon |
Stadt Schwandorf 66 % |
Gde. Wackersdorf 34 % |
|
83.754 € |
43.146 € |
Ansatz im HHplan 2015 |
83.750 € |
43.150 € |
(3)
Der
Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Investitionsumlage für die
Errichtung und Ergänzung der Verbandsanlagen einschließlich Beschaffung von
beweglichen Sachen des Anlagevermögens (§ 19 Abs. 2 Verbandssatzung).
Die Umlageschlüssel
betragen:
|
Stadt Schwandorf |
Gemeinde
Wackersdorf |
|
|
|
a)
Kläranlage BA 33 |
66 % |
34 % |
b)
Verbandssammler BA 34 |
43,5 % |
56,5 % |
c)
Ablaufkanal BA 34 |
73 % |
27 % |
Die
Investitionsumlagen werden wie folgt festgesetzt:
a)
Abwasserbeseitigung |
gesamt |
Stadt Schwandorf 66 % |
Gde. Wackersdorf 34 % |
Beschaffung bewegl. Vermögen
|
25.500 € |
16.830 € |
8.670 € |
Erhöhung der allgemeinen Rücklage
|
500 € |
330 € |
170 € |
Ansatz im HHplan 2015
|
26.000 € |
17.160 € |
8.840 € |
b)
Kläranlage |
gesamt |
Stadt Schwandorf 66 % |
Gde. Wackersdorf 34 % |
Ansatz im HHplan 2015 |
0 |
0 |
0 |
c)
Verbandssammler BA 34 |
gesamt |
Stadt Schwandorf 43,5 % |
Gde. Wackersdorf 56,5 % |
Ansatz im HHplan 2015 |
0 € |
0 € |
0 € |
d)
Ablaufkanal BA 34 |
gesamt |
Stadt Schwandorf 73 % |
Gde. Wackersdorf 27 % |
Ansatz im HHplan 2015 |
0 € |
0 € |
0 € |
§
5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.
Januar 2015 in Kraft.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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