Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dass der Antrag der Fa. Tevaro GmbH auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Sonderbaufläche „Windpark Schwandorf – Neukirchen“ nicht zu behandeln ist, weil in Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Sitzung der Mehrheitsbeschluss gefasst wurde, dass Windkraftanlagen zu der nach Art. 82 BayBO geschützten Wohnbebauung auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt ein Mindestabstand vom 10fachen ihrer Gesamthöhe (10H) einzuhalten ist. Dieser Mindestabstand wird beim beantragten Projekt nicht eingehalten.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

0