Sitzung: 23.03.2015 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt, dass der Antrag der Fa. Tevaro GmbH auf Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Sonderbaufläche „Windpark Schwandorf –
Neukirchen“ nicht zu behandeln ist, weil in Tagesordnungspunkt 1 der heutigen
Sitzung der Mehrheitsbeschluss gefasst wurde, dass Windkraftanlagen zu der nach
Art. 82 BayBO geschützten Wohnbebauung auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt ein
Mindestabstand vom 10fachen ihrer Gesamthöhe (10H) einzuhalten ist. Dieser
Mindestabstand wird beim beantragten Projekt nicht eingehalten.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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