Sitzung: 23.03.2015 Stadtrat
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom
„Auf
Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 51.300.700,00
EUR
und
im
Vermögenshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 11.404.000,00
EUR
ab.
§ 2
1. |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000,00 EUR
festgesetzt. |
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2. |
Nach dem Wirtschaftsplan 2015 für die Städtische
Wasserversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 660.589,58 EUR vorgesehen. |
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3. |
Nach dem Wirtschaftsplan 2015 für die Städtische
Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme
von Darlehen in Höhe von 447.171,05 EUR vorgesehen. |
§ 3
1. |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird auf 6.917.000,00 EUR festgesetzt. |
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2. |
Verpflichtungsermächtigungen in den
Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung werden nicht
festgesetzt. |
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
290 v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (B) |
310 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer
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350 v. H. |
§ 5
1. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
7.000.000,00 EUR festgesetzt. |
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2. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen
Wasserversorgung wird auf 450.000,00 EUR festgesetzt. |
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3. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen
Fernwärmeversorgung wird auf 450.000,00 EUR festgesetzt. |
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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30 |
0 |