Egon Gottschalk, Geschäftsführer, erläutert die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2015 anhand des Vorberichts.

 

Stadtrat Christian Eimer (CSU) erklärt, dass die CSU-Fraktion der Beschluss-empfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2015 zustimmt.

 

Stadtrat Alfred Braun (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2015 zustimmt.

 

Stadtrat Lothar Walz (FW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2015 zu.

 

Stadträtin Marion Juniec-Möller (ARGE ÖDP/Grüne) erklärt, dass die ARGE ÖDP/Grüne der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2015 zustimmt.

 

Stadtrat Kurt Mieschala (UW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2015 zu.

 

Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) trägt die Haushaltssatzung 2015 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf vor.

 

Beschluss:

 

 

Der Alten- und Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt dem Stadtrat den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2015 zu beschließen:

 

„Haushaltssatzung 2015

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2015 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·        in den Erträgen mit                                          5.979.379,90 €

 

·        in den Aufwendungen                                                5.846.396,26 €,

 

 

im Vermögensplan

 

·        in den Einnahmen mit                                     296.458,46 €

 

·        in den Ausgaben mit                                       296.458,46 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·        in den Erträgen mit                                          206.152,42 €

 

·        in den Aufwendungen mit                             55.817,10 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                       0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                         0,00 €.

 

 

§ 2

 

Für die Restfinanzierung der Erweiterung des Elisabethenheimes wird die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 350.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.“

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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