Sitzung: 19.03.2015 Alten- und Pflegeheimausschuss
Egon Gottschalk,
Geschäftsführer, erläutert
die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2015 anhand des Vorberichts.
Stadtrat Christian Eimer
(CSU) erklärt, dass
die CSU-Fraktion der Beschluss-empfehlung für die Haushaltssatzung mit
Wirtschaftsplan 2015 zustimmt.
Stadtrat Alfred Braun
(SPD) erklärt, dass
die SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit
Wirtschaftsplan 2015 zustimmt.
Stadtrat Lothar Walz (FW) stimmt der Beschlussempfehlung für
die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2015 zu.
Stadträtin Marion
Juniec-Möller (ARGE ÖDP/Grüne)
erklärt, dass die ARGE ÖDP/Grüne der Beschlussempfehlung für die
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2015 zustimmt.
Stadtrat Kurt Mieschala
(UW) stimmt der
Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2015 zu.
Oberbürgermeister
Andreas Feller (CSU)
trägt die Haushaltssatzung 2015 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf vor.
Beschluss:
Der Alten- und Pflegeheimausschuss
nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt dem
Stadtrat den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden
Haushaltssatzung für das Jahr 2015 zu beschließen:
„Haushaltssatzung 2015
Aufgrund
der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des
Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete
Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die
als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2015 werden
hiermit festgesetzt; sie schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 5.979.379,90
€
·
in
den Aufwendungen 5.846.396,26
€,
im
Vermögensplan
·
in
den Einnahmen mit 296.458,46
€
·
in
den Ausgaben mit 296.458,46
€,
für die Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 206.152,42
€
·
in
den Aufwendungen mit 55.817,10
€,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 0,00
€
in
den Ausgaben mit 0,00
€.
§ 2
Für
die Restfinanzierung der Erweiterung des Elisabethenheimes wird die Aufnahme
eines Darlehens in Höhe von 350.000 € festgesetzt.
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese
Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.“
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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