Nachtrag: 19.03.2015

Nach weiterer Diskussion fasst der Stadtrat mehrheitlich mit 17 : 13 Stimmen folgenden Beschluss:

 

Windkraftanlagen haben zu der nach Art. 82 BayBO geschützten Wohnbebauung auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Schwandorf einen Mindestabstand vom 10fachen ihrer Gesamthöhe (10H) einzuhalten.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

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