Beschluss:

 

Die Stadt Schwandorf unterstützt das mit den internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, TiSA und CETA verfolgte Ziel, durch den Abbau von Handelshemmnissen und der Verbesserung der Investitionsbedingungen die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.  Unternehmen, vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), werden neue Möglichkeiten für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen in den USA eröffnet und die Möglichkeiten für EU-Investitionen in den USA werden verbessert.

 

Die Freihandelsabkommen bergen jedoch auch erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden.

 

Diese Beeinträchtigungen betreffen auch die Stadt Schwandorf:

Im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Bildung (VHS), Kultur und anderen öffentlichen Dienstleistungen ist zu befürchten, dass der Privatisierungsdruck zunimmt und somit die kommunale Selbstverwaltung und die Organisationsfreiheit der Stadt Schwandorf stark eingeschränkt werden. Die Erfüllung der öffentlichen Daseinsvorsorge durch die Stadt wird damit in Frage gestellt.

Der politische Entscheidungs- und Handlungsspielraum der Stadt wird durch das Klagerecht von Banken und Konzernen vor privaten Schiedsgerichten beschnitten, da mit Schadensersatzansprüchen von Investoren z.B. bei der Erteilung von Umweltauflagen oder verweigerter Betriebsgenehmigung gerechnet werden muss. Dies bedeutet eine große Unsicherheit und stellt ein nicht abzuschätzendes finanzielles Risiko für die Stadt dar.

Durch die Fixierung von Schwellenwerten ab denen transatlantisch ausgeschrieben werden muss, verliert die Stadt Spielräume für eine autonome Einkaufspolitik. 

Außerdem  ist zu befürchten, dass eine mögliche Koppelung von Ausschreibungen an soziale, örtliche und ökologische Kriterien erschwert oder gar verhindert wird. Das schränkt die Stadt wiederum in ihrer Selbstbestimmung ein.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat daher folgende Resolution zu den internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, TiSA und CETA  und unterstützt damit das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen von Oktober 2014.

 

 

 

Resolution der Stadt Schwandorf zu den internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, TiSA und CETA

 

Der Stadtrat der Stadt Schwandorf appelliert an

-       die Kommission der Europäischen Union

-       das Parlament der Europäischen Union

-       die Bundesregierung

-       die bayerische Landesregierung

 

sich im Zuge der Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), des internationalen Dienstleistungsabkommens "Trade in Services Agreement"  (TISA), sowie auch beim bereits verhandelten Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.

 

Die Stadt Schwandorf fordert insbesondere folgende Punkte ein:

 

1. Die Organisationsfreiheit der Kommunen muss sichergestellt und Maßnahmen zur Rekommunalisierung müssen uneingeschränkt möglich bleiben.

 

2. Die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich sollen explizit von den Marktzugangsverpflichtungen in TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.

 

3. Der politische Gestaltungswille soll in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens nicht stärker eingeschränkt werden als es nationale Regelungen und das europäische Vergaberecht bereits heute vorsehen.

 

4. Auf spezielle Investorenschutzregelungen und internationale Schiedsgerichte soll gänzlich verzichtet werden. Anwendung finden soll ausschließlich der demokratisch legitimierte Rechtsschutz nationaler Gerichte.

 

5. Der Abbau von Handelshemmnissen darf nicht zu Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards erfolgen.

 

6. Eine größtmögliche Transparenz bei den Verhandlungen und eine stärkere Einbindung der kommunaler Vertreter und der Zivilgesellschaft werden als zwingend für die weiteren Verhandlungen angesehen. Die EU-Kommission wird aufgefordert, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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11

0