Sitzung: 29.04.2015 Hauptausschuss
Beschluss:
Die Stadt Schwandorf unterstützt das mit den
internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, TiSA und CETA
verfolgte Ziel, durch den Abbau von Handelshemmnissen und der Verbesserung der
Investitionsbedingungen die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Unternehmen, vor allem kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU), werden neue Möglichkeiten für den Verkauf von Gütern und
Dienstleistungen in den USA eröffnet und die Möglichkeiten für EU-Investitionen
in den USA werden verbessert.
Die Freihandelsabkommen bergen jedoch auch
erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die
Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden.
Diese
Beeinträchtigungen betreffen auch die Stadt Schwandorf:
Im Bereich der
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Bildung (VHS), Kultur und anderen
öffentlichen Dienstleistungen ist zu befürchten, dass der Privatisierungsdruck
zunimmt und somit die kommunale Selbstverwaltung und die Organisationsfreiheit
der Stadt Schwandorf stark eingeschränkt werden. Die Erfüllung der öffentlichen
Daseinsvorsorge durch die Stadt wird damit in Frage gestellt.
Der politische
Entscheidungs- und Handlungsspielraum der Stadt wird durch das Klagerecht von
Banken und Konzernen vor privaten Schiedsgerichten beschnitten, da mit
Schadensersatzansprüchen von Investoren z.B. bei der Erteilung von
Umweltauflagen oder verweigerter Betriebsgenehmigung gerechnet werden muss.
Dies bedeutet eine große Unsicherheit und stellt ein nicht abzuschätzendes
finanzielles Risiko für die Stadt dar.
Durch die
Fixierung von Schwellenwerten ab denen transatlantisch ausgeschrieben werden
muss, verliert die Stadt Spielräume für eine autonome Einkaufspolitik.
Außerdem ist zu befürchten, dass eine mögliche
Koppelung von Ausschreibungen an soziale, örtliche und ökologische Kriterien
erschwert oder gar verhindert wird. Das schränkt die Stadt wiederum in ihrer
Selbstbestimmung ein.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat daher folgende Resolution zu den
internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, TiSA und CETA und unterstützt damit das gemeinsame
Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des
Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen
von Oktober 2014.
Resolution
der Stadt Schwandorf zu den internationalen Handels- und
Dienstleistungsabkommen TTIP, TiSA und CETA
Der Stadtrat der Stadt Schwandorf appelliert an
-
die Kommission der
Europäischen Union
-
das Parlament der
Europäischen Union
-
die
Bundesregierung
-
die bayerische
Landesregierung
sich im Zuge der
Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP),
des internationalen Dienstleistungsabkommens "Trade in Services
Agreement" (TISA), sowie auch beim bereits
verhandelten Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die
kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen
Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.
Die Stadt
Schwandorf fordert insbesondere folgende Punkte ein:
1. Die
Organisationsfreiheit der Kommunen muss sichergestellt und Maßnahmen zur
Rekommunalisierung müssen uneingeschränkt möglich bleiben.
2. Die kommunale
Daseinsvorsorge, insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die
öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV,
soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge
im Kulturbereich sollen explizit von den Marktzugangsverpflichtungen in TTIP
und allen weiteren Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.
3. Der politische Gestaltungswille soll in Fragen des öffentlichen
Beschaffungswesens nicht stärker eingeschränkt werden als es nationale
Regelungen und das europäische Vergaberecht bereits heute vorsehen.
4. Auf spezielle Investorenschutzregelungen und
internationale Schiedsgerichte soll gänzlich verzichtet werden. Anwendung
finden soll ausschließlich der demokratisch legitimierte Rechtsschutz
nationaler Gerichte.
5.
Der Abbau von Handelshemmnissen darf nicht zu Lasten von europäischen Sozial-,
Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards erfolgen.
6.
Eine größtmögliche Transparenz bei den Verhandlungen und eine stärkere
Einbindung der kommunaler Vertreter und der Zivilgesellschaft werden als
zwingend für die weiteren Verhandlungen angesehen. Die EU-Kommission wird
aufgefordert, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den
Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten.
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
11 |
11 |
0 |