Sitzung: 15.06.2015 Stadtrat
Beschluss:
Die Stadt Schwandorf unterstützt das mit den
internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, TiSA und CETA
verfolgte Ziel, durch den Abbau von Handelshemmnissen und der Verbesserung der
Investitionsbedingungen die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Unternehmen, vor allem kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU), werden neue Möglichkeiten für den Verkauf von Gütern und
Dienstleistungen in den USA eröffnet und die Möglichkeiten für EU-Investitionen
in den USA werden verbessert.
Die Freihandelsabkommen bergen jedoch auch
erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die
Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden.
Diese
Beeinträchtigungen betreffen auch die Stadt Schwandorf:
Im Bereich der
Wasserver- und Abwasserentsorgung, Bildung (VHS), Kultur und anderen
öffentlichen Dienstleistungen ist zu befürchten, dass der Privatisierungsdruck
zunimmt und somit die kommunale Selbstverwaltung und die Organisationsfreiheit
der Stadt Schwandorf stark eingeschränkt werden. Die Erfüllung der öffentlichen
Daseinsvorsorge durch die Stadt wird damit in Frage gestellt.
Der politische
Entscheidungs- und Handlungsspielraum der Stadt wird durch das Klagerecht von
Banken und Konzernen vor privaten Schiedsgerichten beschnitten, da mit
Schadensersatzansprüchen von Investoren z.B. bei der Erteilung von
Umweltauflagen oder verweigerter Betriebsgenehmigung gerechnet werden muss.
Dies bedeutet eine große Unsicherheit und stellt ein nicht abzuschätzendes
finanzielles Risiko für die Stadt dar.
Durch die Fixierung
von Schwellenwerten ab denen transatlantisch ausgeschrieben werden muss,
verliert die Stadt Spielräume für eine autonome Einkaufspolitik.
Außerdem ist zu befürchten, dass eine mögliche
Koppelung von Ausschreibungen an soziale, örtliche und ökologische Kriterien
erschwert oder gar verhindert wird. Das schränkt die Stadt wiederum in ihrer
Selbstbestimmung ein.
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Hauptausschuss vom
29.04.2015 an und beschließt folgende Resolution zu den internationalen
Handels- und Dienstleistungs-abkommen TTIP, TiSA und CETA und unterstützt damit das gemeinsame
Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des
Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen
von Oktober 2014 (Anlage I)
Resolution der Stadt Schwandorf zu den
internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, TiSA und CETA
Der Stadtrat der Stadt Schwandorf appelliert an
-
die Kommission der
Europäischen Union
-
das Parlament der
Europäischen Union
-
die
Bundesregierung
-
die bayerische
Landesregierung
sich im Zuge der
Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP),
des internationalen Dienstleistungsabkommens "Trade in Services
Agreement" (TISA), sowie auch beim
bereits verhandelten Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für
die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen
Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.
Die Stadt Schwandorf fordert insbesondere folgende
Punkte ein:
1. Die
Organisationsfreiheit der Kommunen muss sichergestellt und Maßnahmen zur
Rekommunalisierung müssen uneingeschränkt möglich bleiben.
2. Die kommunale
Daseinsvorsorge, insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die
öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV,
soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge
im Kulturbereich sollen explizit von den Marktzugangsverpflichtungen in TTIP
und allen weiteren Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.
3. Der politische Gestaltungswille soll in Fragen des öffentlichen
Beschaffungswesens nicht stärker eingeschränkt werden als es nationale
Regelungen und das europäische Vergaberecht bereits heute vorsehen.
4. Auf
spezielle Investorenschutzregelungen und internationale Schiedsgerichte soll
gänzlich verzichtet werden. Anwendung finden soll ausschließlich der
demokratisch legitimierte Rechtsschutz nationaler Gerichte.
5. Der Abbau von Handelshemmnissen
darf nicht zu Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-
und Umweltstandards erfolgen.
6. Eine größtmögliche Transparenz bei
den Verhandlungen und eine stärkere Einbindung der kommunaler Vertreter und der
Zivilgesellschaft werden als zwingend für die weiteren Verhandlungen angesehen.
Die EU-Kommission wird aufgefordert, das Mandat über die Verhandlungen offen zu
legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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