Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

 

1.     Eine Entscheidung über die Installation einer Urnennischenwand in der sogenannten Fröhlergruft (Kolumbarium) im Städtischen Friedhof wird zurückgestellt.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die Fröhlergruft für eine Nutzung als Erd- oder Erdurnenbestattung öffentlich auszuschreiben.

3.     Sollte sich nach der Ausschreibungsfrist kein Interessent finden, wird die Verwaltung beauftragt:

 

3.1 einen Gestaltungsvorschlag zum Umbau der Fröhlergruft zum Kolumbarium 

      dem Bauausschuss zur  Entscheidung und Beratung vorzulegen,

3.2 den Umbau der Fröhlergruft zum Kolumbarium erneut dem Hauptausschuss

      zur Beratung vorzulegen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

25

25

0