Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachbericht sowie den Bauvorlagen für eine dreigeschossige Gemeinschaftsunterkunft für ca. 200 Personen mit Gemeinschafts- und Verwaltungsräumen sowie Stellplätzen auf einem derzeit im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilien stehenden Grundstück südlich der Polizeiinspektion bzw. des Landratsamtes. 

 

Der Stadtrat nimmt weiter Kenntnis vom Sachbericht sowie den Bauvorlagen für Errichtung von Wohnbebauung südl. der Polizeiinspektion mit einer Teilfläche für gewerbliche  Nutzung (z. B. Hotel) zur Lärmabschirmung gegenüber der Oberpfalzhalle  auf zwei derzeit im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilien stehenden Grundstück südlich der Polizeiinspektion bzw. des Landratsamtes.

 

Er beschließt:

 

Beide Vorhaben sind wegen des Festhaltens des Stadtrates an der festgesetzten Zweckbestimmung für eine Schule unzulässig.

 

Der Stadtrat erhebt daher zum einen Einwände gegen die nach sachgerechtem Ermessen geprüften Befreiungen für die Gemeinschaftsunterkunft hinsichtlich Nutzungsart (von Gemeinbedarf Schule zu Gemeinbedarf Flüchtlingswohnheim), Baugrenzen und Dachform.

 

Er erhebt aber auch Einwände gegen das Vorhaben für eine Wohnbebauung mit den beantragten Befreiungen hinsichtlich Nutzungsart (von Gemeinbedarf Schule zu Wohnen und Gewerbe mit Lärmschutzmaßnahmen), da es nicht dem Bebauungsplan entspricht und nicht befreit werden kann.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Flächen für den Neubau von Gemeinschaftsunterkünften festzulegen.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

28

28

0