Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachbericht sowie den Auszügen aus den Bauvorlagen, insbesondere zur Baufälligkeit des Anwesens, die den Abbruch im Sanierungsgebiet rechtfertigt. Es besteht die Erfordernis, das Gelände nach dem Abbruch unmittelbar und innenstadtgerecht  wieder zu bebauen, da eine Brache den Zielen und Zwecken der Sanierung widerspricht und das Areal sonst aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen werden müsste.

 

Der Bauausschuss billigt weiter das Konzept der Verwaltung, das Areal mit einer Verwaltungs- und Büronutzung, über das bereits mit konkreten Investoren verhandelt wird, zu belegen, die die gegliederte Struktur des Bestandes, die Maßstäblichkeit,  Dachformen und die Parkerfordernisse berücksichtigt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vor Vergabe mit diesem Konzept bei der Städtebauförderung an der Regierung für eine Förderung des Abbruches anzufragen und die notwendigen Anträge zu stellen.

 

Der Bauausschuss hält auch im Falle der Nichtförderung an seinen bisherigen Beschlüssen fest, den Abbruch durchzuführen.

 

Der Bauausschuss bekräftigt, dass sowohl der Abbruch als auch die Neubebauung so schnell als möglich durchgeführt wird.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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