Sitzung: 06.10.2015 Bauausschuss
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachbericht sowie den Auszügen aus
den Bauvorlagen, insbesondere zur Baufälligkeit des Anwesens, die den Abbruch
im Sanierungsgebiet rechtfertigt. Es besteht die Erfordernis, das Gelände nach
dem Abbruch unmittelbar und innenstadtgerecht wieder zu bebauen, da eine
Brache den Zielen und Zwecken der Sanierung widerspricht und das Areal sonst
aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen werden müsste.
Der Bauausschuss billigt weiter das Konzept der Verwaltung, das Areal
mit einer Verwaltungs- und Büronutzung, über das bereits mit konkreten
Investoren verhandelt wird, zu belegen, die die gegliederte Struktur des
Bestandes, die Maßstäblichkeit, Dachformen und die Parkerfordernisse
berücksichtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Vergabe mit diesem Konzept bei der
Städtebauförderung an der Regierung für eine Förderung des Abbruches anzufragen
und die notwendigen Anträge zu stellen.
Der Bauausschuss hält auch im Falle der Nichtförderung an seinen
bisherigen Beschlüssen fest, den Abbruch durchzuführen.
Der Bauausschuss bekräftigt, dass sowohl der Abbruch als auch die
Neubebauung so schnell als möglich durchgeführt wird.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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