Der Ausschuss fast hierzu einstimmig den

 

Teilbeschluss 1:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

 

Frau Hey trägt danach das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen vor.

 

Der Ausschuss fasst hierzu einstimmig den

 

Teilbeschluss 2:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

 

Abschließend fasst der Ausschuss ohne Diskussion folgenden

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss billigt den Entwurf vom 29.07.2015 des Bebauungsplans Nr. 87 mit integriertem Grünordnungsplan „Schübelfeld West“ Niederhof mit Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung vom 29.07.2015.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10