Sitzung: 29.09.2015 Planungs- und Umweltausschuss
Der Ausschuss fast hierzu einstimmig den
Teilbeschluss
1:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die
entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur
Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und
untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).
Frau Hey trägt danach das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abwägungsvorschläge der
Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen vor.
Der Ausschuss fasst hierzu einstimmig den
Teilbeschluss
2:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die
entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur
Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und
untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).
Abschließend
fasst der Ausschuss ohne Diskussion folgenden
Beschluss:
Der
Planungs- und Umweltausschuss billigt den Entwurf vom 29.07.2015 des
Bebauungsplans Nr. 87 mit integriertem Grünordnungsplan „Schübelfeld West“
Niederhof mit Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung vom 29.07.2015.
Die
Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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