Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2015 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf:

 

„Haushaltssatzung 2015

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des

Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete

Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2015 werden

hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit                      5.979.379,90 €

in den Aufwendungen                5.846.396,82 €,

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                  723.958,46 €

in den Ausgaben mit                     723.958,46 €,

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit                        206.152,42 €

in den Aufwendungen mit             55.817,10 €,

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                     150.335,33 €

in den Ausgaben mit                                   0,00 €.

 

Bürgerspitalstiftung Schwandorf

Elisabethenheim

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit                      6.133.202,32 €

in den Aufwendungen mit         5.849.883,92 €,

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                      874.293,78 €

in den Ausgaben mit                        723.958,46 €.

 

§ 2

 

Für die Investitionsfinanzierung wird die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von

350.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.“

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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