Sitzung: 12.10.2015 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2015 für die Bürgerspitalstiftung
Schwandorf:
„Haushaltssatzung
2015
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des
Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt
Schwandorf für die von ihr verwaltete
Bürgerspitalstiftung folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage beigefügten
Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2015 werden
hiermit festgesetzt; sie schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
• in den Erträgen mit 5.979.379,90 €
• in den Aufwendungen 5.846.396,82 €,
im Vermögensplan
• in den Einnahmen mit
723.958,46 €
• in den Ausgaben mit 723.958,46 €,
für die Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
• in den Erträgen mit 206.152,42 €
• in den Aufwendungen mit
55.817,10 €,
im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 150.335,33 €
in den Ausgaben mit 0,00 €.
Bürgerspitalstiftung Schwandorf
Elisabethenheim
für die Bürgerspitalstiftung
im Erfolgsplan
• in den Erträgen mit 6.133.202,32 €
• in den Aufwendungen mit 5.849.883,92 €,
im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 874.293,78 €
in den Ausgaben mit 723.958,46 €.
§ 2
Für die Investitionsfinanzierung wird
die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von
350.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Wirtschaftsplan wird auf
250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt zum
01.01.2015 in Kraft.“
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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