Nachtrag: 05.11.2015

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 88 „Sondergebiet (SO) Flüchtlingsunterbringung“  im beschleunigten Verfahren mit dem aus beiliegendem Übersichtslageplan vom 25.09.2015 ersichtlichen Geltungsbereich.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. Satz 2 der o. g. Vorschrift ortsüblich bekannt zu machen und einen Entwurf auszuarbeiten.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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