Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 27.10.2015 bis einschließlich 10.11.2015.

 

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 84 „Vogelherd“, Ettmannsdorf West mit Begründung und gesondertem Teil Umweltbericht in der Fassung vom 29.07.2015 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB des o. g. Bebauungsplans beauftragt.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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