Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

 

Der Planungs- und Umweltausschuss billigt den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan „Siedlungsentwicklung Wohnbauflächen“, Kreith, vom 30.11.2015 i. d. F. vom 30.11.2015.

 

In der Entwurfsplanung in der Fassung vom 30.11.2015 werden folgende Änderungen zum Vorentwurf vorgenommen:

 

  1. Herausnahme des Änderungsbereichs Sportplatz auf Flurnummer 1900, Gemarkung Krondorf.
  2. Herausnahme der Wohnbauflächen östlich der Gasleitungstrasse sowie Anpassung an Grundstücksgrenzen. Es entfallen die Flurnummern 1159, 1158, 1158/1, 1157, 1135, 1133, 1136, 1135, 1126 und 1148, jeweils Gemarkung Krondorf.
  3. Darstellung einer Wohnbaufläche auf dem Grundstück Flurnummer 1799, Gemarkung Krondorf, soweit dies aus lärmschutztechnischer Sicht möglich ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt für die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die Begründung einschließlich Umweltbericht an die Änderungen anzupassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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