Sitzung: 30.11.2015 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der
Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die
entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur
Kenntnis genommen und die Einwendungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und
untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).
Der
Planungs- und Umweltausschuss billigt den Entwurf der 10. Änderung des
Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan „Siedlungsentwicklung Wohnbauflächen“,
Kreith, vom 30.11.2015 i. d. F. vom 30.11.2015.
In der
Entwurfsplanung in der Fassung vom 30.11.2015 werden folgende Änderungen zum
Vorentwurf vorgenommen:
- Herausnahme des Änderungsbereichs
Sportplatz auf Flurnummer 1900, Gemarkung Krondorf.
- Herausnahme der Wohnbauflächen
östlich der Gasleitungstrasse sowie Anpassung an Grundstücksgrenzen. Es
entfallen die Flurnummern 1159, 1158, 1158/1, 1157, 1135, 1133, 1136,
1135, 1126 und 1148, jeweils Gemarkung Krondorf.
- Darstellung einer Wohnbaufläche
auf dem Grundstück Flurnummer 1799, Gemarkung Krondorf, soweit dies aus
lärmschutztechnischer Sicht möglich ist.
Die
Verwaltung wird beauftragt für die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB die Begründung einschließlich Umweltbericht an die Änderungen anzupassen.
Die
Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
11 |
11 |
0 |