Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Sachbericht und den vorgelegten Planauszügen.

 

Er entscheidet über die beantragten Befreiungen nach sachgerechtem Ermessen in folgender Form:

 

An der Umsetzung des Begrünungsplans vom 02.04.2013 wird grundsätzlich festgehalten. Außerdem wird auf die Umsetzung der Festsetzung B 1.2 und B 1.3, insbesondere der Punkte 1.2.a Abs. 3 und B 1.3. Abs. 2, des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 70 „Tonwarenfabrikgelände“ bestanden.

 

Die Befreiung für den Entfall von Bäumen auf den Parkplätzen wird, mit Ausnahme der Fläche des Sickerbeckens auf dem südlichen Parkplatzbereich vor dem Lebensmittelmarkt LIDL, nicht erteilt. Die entfallenen Bäume sind an anderer Stelle zu ersetzen.

 

Eine Befreiung für den Entfall des Fassadengrüns wird für alle betroffenen Fassaden außer der Nordfassade des LIDL und der Westfassade des TEDOX unter der Maßgabe, dass auf den östlich gelegenen privaten Grünflächen gemäß Begrünungsplan vom 26.06.2015 entsprechend mehr Bäume gepflanzt werden und entlang der Nordfassade des TEDOX eine durchgehende Baumreihe gepflanzt wird, erteilt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss einen entsprechenden Begrünungsplan vorzulegen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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