Sitzung: 30.11.2015 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der
Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Sachbericht und den
vorgelegten Planauszügen.
Er
entscheidet über die beantragten Befreiungen nach sachgerechtem Ermessen in
folgender Form:
An der
Umsetzung des Begrünungsplans vom 02.04.2013 wird grundsätzlich festgehalten.
Außerdem wird auf die Umsetzung der Festsetzung B 1.2 und B 1.3, insbesondere
der Punkte 1.2.a Abs. 3 und B 1.3. Abs. 2, des Bebauungs- und Grünordnungsplan
Nr. 70 „Tonwarenfabrikgelände“ bestanden.
Die
Befreiung für den Entfall von Bäumen auf den Parkplätzen wird, mit Ausnahme der
Fläche des Sickerbeckens auf dem südlichen Parkplatzbereich vor dem
Lebensmittelmarkt LIDL, nicht erteilt. Die entfallenen Bäume sind an anderer
Stelle zu ersetzen.
Eine
Befreiung für den Entfall des Fassadengrüns wird für alle betroffenen Fassaden
außer der Nordfassade des LIDL und der Westfassade des TEDOX unter der Maßgabe,
dass auf den östlich gelegenen privaten Grünflächen gemäß Begrünungsplan vom
26.06.2015 entsprechend mehr Bäume gepflanzt werden und entlang der Nordfassade
des TEDOX eine durchgehende Baumreihe gepflanzt wird, erteilt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss einen entsprechenden Begrünungsplan
vorzulegen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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