Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Stadtrat beschließt:

 

a)          die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Fernwärmeversorgung, wie in der Beschlussvorlage beschrieben,

b)          die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2014 zur allgemeinen Finanzrücklage der Fernwärmeversorgung

c)          und die Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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