Sitzung: 14.12.2015 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat
beschließt:
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses 2014, wie in der Beschlussvorlage
beschrieben,
b)
die
Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2014 in die allgemeine
Finanzrücklage
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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