Sitzung: 14.12.2015 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt folgende Änderungssatzung zur Wasserabgabesatzung:
Aufgrund
von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und Abs. 3 der
Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:
§1
Die Satzung
für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Schwandorf
(Wasserabgabesatzung
– WAS) vom 24.11.2011 wird wie folgt geändert:
- §1 Abs. 1 erhält folgende
Fassung:
„(1)
Die Stadt betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für das
von der Städtischen Wasserversorgung versorgte Gebiet.“
§2
Diese
Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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