Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung zur Wasserabgabesatzung:

 

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:

 

§1

 

 

Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Schwandorf

(Wasserabgabesatzung – WAS) vom 24.11.2011 wird wie folgt geändert:

 

  1. §1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Die Stadt betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für das von der Städtischen Wasserversorgung versorgte Gebiet.“

 

 

§2

 

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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