Sitzung: 14.12.2015 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt folgende Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung:
Aufgrund
von Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Schwandorf
folgende Satzung:
§1
Die
Beitrag- und Gebührensatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
der Stadt Schwandorf (Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung –
BGS/WAS) vom 24.11.2011 wird wie folgt geändert:
- § 6 erhält folgende Fassung:
§
6 Beitragssatz
(1) Der Beitrag beträgt
a) pro
m² Grundstücksfläche 1,70 Euro
b) pro
m² Geschossfläche 6,47 Euro
(2) Bei einem Grundstück, für das der
Aufwand für den Grundstückanschluss im Sinne von § 3 WAS in vollem Umfang
getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der
Nacherhebung für zusätzliche Grundstücks- bzw. Geschossflächen
a) pro
m² Grundstücksfläche 0,89 Euro
b) pro
m² Geschossfläche 3,80 Euro
(3) In den Nacherhebungsfällen einer
nachträglichen Bebauung beträgt der zusätzliche Beitrag
a) pro
m² Grundstücksfläche 0,81 Euro
b) pro
m² Geschossfläche 2,67 Euro
- § 10 Abs. 1 erhält folgende
Fassung:
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der
Menge des aus der Wasserversorgungs-einrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt 1,66 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
- § 10 Abs. 3 erhält folgende
Fassung:
(3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein
sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, so beträgt die Gebühr 1,66
Euro pro Kubikmeter entnommenen
Wassers.
§2
Diese
Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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