Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung der  Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

 

Aufgrund von Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:

 

§1

 

Die Beitrag- und Gebührensatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Schwandorf (Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung – BGS/WAS) vom 24.11.2011 wird wie folgt geändert:

 

  1. § 6 erhält folgende Fassung:

 

§ 6 Beitragssatz

 

(1)  Der Beitrag beträgt

 

a) pro m² Grundstücksfläche         1,70 Euro

 

b) pro m² Geschossfläche              6,47 Euro

 

 

(2)  Bei einem Grundstück, für das der Aufwand für den Grundstückanschluss im Sinne von § 3 WAS in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätzliche Grundstücks- bzw. Geschossflächen

 

a) pro m² Grundstücksfläche         0,89 Euro

 

b) pro m² Geschossfläche              3,80 Euro

 

 

(3)  In den Nacherhebungsfällen einer nachträglichen Bebauung beträgt der zusätzliche Beitrag

 

a) pro m² Grundstücksfläche         0,81 Euro

 

b) pro m² Geschossfläche              2,67 Euro

 

 

  1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)  Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungs-einrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,66 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

  1. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

     (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler

         verwendet, so beträgt die Gebühr 1,66 Euro pro Kubikmeter entnommenen     

         Wassers.

 

 

§2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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