Sitzung: 14.12.2015 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat beschließt
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Wasserversorgung, wie in der Beschlussvorlage
beschrieben,
b) die Verrechnung des festgestellten Jahresverlustes
2014 mit der allgemeinen
Finanzrücklage
der Wasserversorgung
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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