Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden unter Streichung des Satzes „In wirtschaftlich angespannten Zeiten ist die Stadt Schwandorf auf die Zusammenarbeit mit privaten Investoren angewiesen, um trotz der derzeitigen Haushaltslage Wohnbauland anbieten zu können und somit als Wohnstandort attraktiv zu bleiben und Einwohner hinzu gewinnen zu können.“ auf Seite 25 gebilligt.

 

Der Ausschuss billigt den erneuten Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“, Niederhof, Stand 21.01.2016 und beauftragt die Verwaltung die Änderung des Standorts des Trafohäuschen wie in Teilbeschluss 1 beschlossen, in die Planzeichnung sowie die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten und den Bebauungsplan erneut öffentlich auszulegen sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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