Sitzung: 21.01.2016 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
In der
Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter-
und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden unter
Streichung des Satzes „In wirtschaftlich angespannten Zeiten ist die Stadt
Schwandorf auf die Zusammenarbeit mit privaten Investoren angewiesen, um trotz
der derzeitigen Haushaltslage Wohnbauland anbieten zu können und somit als
Wohnstandort attraktiv zu bleiben und Einwohner hinzu gewinnen zu können.“ auf
Seite 25 gebilligt.
Der
Ausschuss billigt den erneuten Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem
Grünordnungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“, Niederhof, Stand 21.01.2016 und
beauftragt die Verwaltung die Änderung des Standorts des Trafohäuschen wie in
Teilbeschluss 1 beschlossen, in die Planzeichnung sowie die Begründung mit
Umweltbericht einzuarbeiten und den Bebauungsplan erneut öffentlich auszulegen
sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchzuführen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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