Sitzung: 14.03.2016 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt
Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 18.02.2016 und beschließt
vorbehaltlich der Zustimmung zum Stellenplan den Erlass der nachstehenden
Haushaltssatzung:
„Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit
55.193.800,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit
13.113.900,00 EUR
ab.
§ 2
1. |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000,00 EUR
festgesetzt. |
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2. |
Nach dem Wirtschaftsplan 2016 für die Städtische
Wasserversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 459.529,76 EUR
vorgesehen. |
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3. |
Nach dem Wirtschaftsplan 2016 für die Städtische
Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme
von Darlehen in Höhe von 502.603,28 EUR vorgesehen. |
§ 3
1. |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird auf 4.065.000,00 EUR festgesetzt. |
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2. |
Verpflichtungsermächtigungen
in den Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie
der Erzeugung und Einspeisung elektrischer Energie werden nicht festgesetzt. |
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) |
für
die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) |
315 v. H. |
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b) |
für
die Grundstücke (B) |
340 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer |
380 v. H. |
§ 5
1. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
7.000.000,00 EUR festgesetzt. |
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2. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen
Wasserversorgung wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt. |
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3. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen
Fernwärmeversorgung wird auf 450.000,00 EUR festgesetzt. |
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.“
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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