Sitzung: 14.03.2016 Stadtrat
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses
und beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2016 für die
Bürgerspitalstiftung Schwandorf vorbehaltlich der Genehmigung des
haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2016:
„Haushaltssatzung 2016
Aufgrund der
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des
Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete
Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als
Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2016 werden hiermit
festgesetzt; sie schließen:
für das Elisabethenheim
im
Erfolgsplan
in den Erträgen mit 6.244.735,69
€
in den Aufwendungen 6.189.839,14
€,
im
Vermögensplan
in den Einnahmen mit 419.697,42 €
in den Ausgaben mit 419.697,42 €,
für
die Vermögensverwaltung
im
Erfolgsplan
in den Erträgen mit 206.221,71 €
in den Aufwendungen mit 79.816,12 €,
im
Vermögensplan
in den Einnahmen mit 0,00 €
in den Ausgaben mit 0,00 €.
für
die Bürgerspitalstiftung
im
Erfolgsplan
in den Erträgen mit 6.398.627,40
€
in den Aufwendungen mit 6.217.325,25
€,
im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 419.697,42 €
in den Ausgaben mit 419.697,42 €.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan werden nicht festgesetzt
§ 4
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese
Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.“
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
26 |
26 |
0 |