Beschluss:

 

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2016 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2016:

 

„Haushaltssatzung 2016

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2016 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit                                      6.244.735,69 €

 

in den Aufwendungen                               6.189.839,14 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                   419.697,42 €

 

in den Ausgaben mit                                      419.697,42 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit                                         206.221,71 €

 

in den Aufwendungen mit                              79.816,12 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                               0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                  0,00 €.

 

 

 

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit                                      6.398.627,40 €

 

in den Aufwendungen mit                         6.217.325,25 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                   419.697,42 €

 

in den Ausgaben mit                                                  419.697,42 €.

 

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.“

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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