Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss erteilt gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Antrages der Firma Lehrer auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentlichen Änderung der Anlagen zur zeitweiligen Lagerung und zur Behandlung von Abfällen sowie z. zeitweiligen Lagerung u. zur Behandlung von  Eisen- und Nichteisenschrotten (Einsatzstoffe), in Form der

 

a)         Erweiterung des Katalogs der Arten der zugelassenen  Einsatzstoffe,

b)         Festlegung von max. Lagermengen für alle zugelassenen Einsatzstoffe,

c)         Festlegung von Bereichen und Formen für die zeitweilige Lagerung und die

            Behandlung zugelassener Einsatzstoffe,

d)        Errichtung und Betrieb einer Halle für die zeitweilige Lagerung und die  Behandlung von Einsatzstoffen (Wertstoffhalle 72mx30m),

e)        Errichtung und Betrieb einer Halle für die Lagerung von Gegen-ständen (keine  Abfälle), die der zugelassenen Betriebstätigkeit dienen (Lagerhalle 12mx30m),

f)         Erweiterung der befestigten Flächen für die zeitweilige Lagerung und die Behandlung von Einsatzstoffen um die Lagerflächen Nrn. 7 bis 11 sowie um befestigte Fahrwege.

 

Es werden aus Sicht der Stadt darüberhinaus folgende inhaltliche Hinweise gegeben:

 

Die Feuerwehr schlägt vor, die Zugänglichkeit des Geländes für die Rettungskräfte z. B. durch ein zusätzliches kleines Zugangstor zu verbessern. Das derzeit bestehende Stahltor ist bei Einsätzen sehr schwerfällig zu öffnen. Es wird außerdem die Hinterlegung eines Generalschlüssels für die Feuerwehr in einem Schlüsselrohr vorgeschlagen. Ein Feuerwehreinsatzplan soll vorgelegt werden. Außerdem ist seitens der Feuerwehr nicht geklärt, ob genügend Rückstauvolumen für nachfließendes Löschwasser vorhanden ist.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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