Sitzung: 25.04.2016 Verbandsversammlung
Beschluss:
Aufgrund der §§ 18 Abs. 1, 17 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 ff KommZG i. V. m. Art. 63 GO erlässt der Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf – Wackersdorf folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
des
Zweckverbandes Verbandskläranlage
Schwandorf – Wackersdorf
für das
Haushaltsjahr
2016
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in
Einnahmen und Ausgaben mit 1.640.400 €
und
im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 242.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage (§ 19 Abs. 3 Verbandssatzung).
Die Umlageschlüssel betragen:
für die Kläranlage:
für die Stadt Schwandorf 74,72 %
für die Gemeinde Wackersdorf 25,28 %
(vgl. Anlagen 1 und 2, die Bestandteil der Haushaltssatzung sind).
Grundlage für die Berechnung des Umlageschlüssels sind die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Betriebskosten für die Kläranlage sowie die über das Jahr 2015 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 erfolgt i.R. der Jahresrechnung 2016 die endgültige Bestimmung des Umlageschlüssels aufgrund der tatsächlich angefallenen Betriebskosten für die Kläranlage im Haushaltsjahr 2016 und der über das Jahr 2016 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Die Endabrechnung der Betriebskostenumlage für die Kläranlage wird auf dieser Basis erstellt.
Die Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:
1. KLÄRANLAGE |
Berechnung lt. Anlage 2 |
Ansatz im HHplan 2016 |
gesamt |
1.491.400 € |
1.491.400 € |
Stadt
Schwandorf 74,72 % |
1.114.374,08 € |
1.114.400 € |
Gde. Wackersdorf 25,28 % |
377.025,92 € |
377.000 € |
2. VERBANDSSAMMLER |
gesamt |
Stadt Schwandorf 43,5 % |
Gde. Wackersdorf 56,5 % |
Ansatz im HHplan 2016 |
500 € |
200 € |
300 € |
3. ABLAUFKANAL |
gesamt |
Stadt Schwandorf 73 % |
Gde. Wackersdorf 27 % |
Ansatz im HHplan 2016 |
0 € |
0 € |
0 € |
Als Umlageschlüssel für den Unterhalt der
Kanäle ist nach § 19 Abs. 4 der Verbandssatzung die Kapazität zu Grunde zu
legen.
(2) Eine Schuldendienstumlage (§ 19 Abs. 5 Verbandssatzung) wird im Haushaltsjahr 2016 in Höhe der veranschlagten Tilgungsleistungen von 90.000 € erhoben.
Die Schuldendienstumlage wird wie folgt festgesetzt:
Tilgung 90.000 €
davon |
Stadt Schwandorf 66 % |
Gde. Wackersdorf 34 % |
|
59.400 € |
30.600 € |
Ansatz im HHplan 2016 |
59.400 € |
30.600 € |
(3) Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Investitionsumlage für die Errichtung und Ergänzung der Verbandsanlagen einschließlich Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (§ 19 Abs. 2 Verbandssatzung).
Die Umlageschlüssel betragen:
|
Stadt Schwandorf |
Gemeinde Wackersdorf |
|
|
|
a) Kläranlage BA 33 |
66 % |
34 % |
b) Verbandssammler BA 34 |
43,5 % |
56,5 % |
c) Ablaufkanal BA 34 |
73 % |
27 % |
Die Investitionsumlagen werden wie folgt festgesetzt:
a) Kläranlage (7000) |
gesamt |
Stadt Schwandorf 66 % |
Gde. Wackersdorf 34 % |
Beschaffung bewegl. Vermögen |
8.500 € |
5.600 € |
2.900 € |
Erhöhung der allgemeinen Rücklage |
1.500 € |
1.000 € |
500 € |
Ansatz im HHplan 2016 |
10.000 € |
6.600 € |
3.400 € |
b) Kläranlage (7001) |
gesamt |
Stadt Schwandorf 66 % |
Gde. Wackersdorf 34 % |
Ansatz im HHplan 2016 (ohne BHKW) |
20.000 € |
13.200 € |
6.800 |
für BHKW (122.000 €) zum Teil durch Entnahme aus Umlagen-Rücklage gedeckt |
20.500 € |
komplette
Entnahme aus Umlagen-Rücklage
80.500 € |
Entnahme
aus Umlagen-Rücklage i. H. v. 21.000
€ und Invest.Umlage 20.500 € |
Ansatz im HHplan 2016 |
40.500 € |
13.200 € |
27.300 € |
c) Verbandssammler BA 34 |
gesamt |
Stadt Schwandorf 43,5 % |
Gde. Wackersdorf 56,5 % |
Ansatz im HHplan 2016 |
0 € |
0 € |
0 € |
d) Ablaufkanal BA 34 |
gesamt |
Stadt Schwandorf 73 % |
Gde. Wackersdorf 27 % |
Ansatz im HHplan 2016 |
0 € |
0 € |
0 € |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Schwandorf,
Zweckverband Verbandskläranlage
Schwandorf – Wackersdorf
Andreas Feller
Verbandsvorsitzender
Anwesend |
Für |
Gegen |
|
den Beschluss |
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12 |
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0 |