Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Einleitung des vereinfachten  Verfahrens (gem. § 13 BauGB) zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 80 „Spielhallenverbot Innenstadt“, rechtskräftig seit dem 19.08.2010, und die Umbenennung des Plans in Bebauungsplan Nr. 80 "Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten in der Innenstadt" auf Grundlage von § 9 Abs. 2 lit. b BauGB

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung ortsüblich bekanntzumachen und den Vorentwurf auszuarbeiten.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0