Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt für den künftigen Geltungsbereich des in Änderung befindlichen einfachen Bebauungsplans  „Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten in der Innenstadt“ (ursprüngliche  Bezeichnung „Spielhallenverbot Innenstadt“) eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1  i.V.m. § 16 Abs. 1 BauGB gem. beigefügtem Satzungsentwurf.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0