Sachvortrag durch Herrn Küster zu dem von der Verwaltung erarbeiteten Standort-angebotsplan. Von der Verwaltung  wurde für die Ausarbeitung des Standortsangebotsplans mit dem Ziel der Immissionsminimierung und für die Beurteilung der einzelnen Standortalternativen ein höherer Standard mit einem Kriterienkatalog sowie einem Vorsorgewert von 4,2 V/m festgelegt. Standorte mit einer ermittelten Befeldung > 4,2 V/m wurden für die Ausarbeitung des Standortangebots-plans nicht weiterverfolgt; damit wird dem Ziel der Immissionsminimierung entsprochen und ein hoher Schutz der Bevölkerung erreicht.

 

Fraktionsvorsitzender Andreas Wopperer führt an, dass der Sachdarstellung durch die Verwaltung uneingeschränkt zugestimmt werden kann, da der bei der Standort-planung angesetzte Vorsorgewert von 4,2 V/m nur 1/10 des in Deutschland gesetzlich zulässigen Grenzwertes von 41 V/m betrage. Durch die Reduzierung des gesetzlichen Grenzwertes auf den bei der Planung angesetzten Vorsorgewert und den Kriterienkatalog wird ein erheblicher Schutz der Bevölkerung, insbesondere bei Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen usw. erreicht.

 

Stadtrat Manfred Schüller (SPD) schließt sich den Ausführungen seines Vorredners Andreas Wopperer an und stimmt der Standortplanung zu, wenn die schnurlosen Telefone ausgetauscht werden.

 

Fraktionsvorsitzender Kurt Mieschala (FW)  weist darauf hin, dass die Anregung zum Austausch der schnurlosen Telefone von ihm kommt. Er stimmt der vorgestellten Standortplanung zu.

 

Stadtrat Ferdi Eraslan (FW) stimmt der vorgelegten Standortplanung ebenfalls zu.

 

Stadträtin Marion Juniec-Möller (Grüne) findet es gut, dass für die Standortangebots-planung ein Vorsorgewert zugrunde gelegt wird. Sie fragt nach, was mit bestehenden Standorten geschieht, an denen der Vorsorgewert nicht eingehalten wird.

 

Oberbürgermeister Andreas Feller antwortet, dass die Netzbetreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich sind. Dies gelte bis zu einer Aufgabe der Standorte.

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

Er billigt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Kriterienkatalog als Bewertungs-system sowie den empfohlenen Vorsorgewert von 4,2 V/m für Mobilfunkanlagen.

 

Er beauftragt die Verwaltung diesen Kriterienkatalog und den Vorsorgewert auf die Alternativstandorte A01 bis A12 anzuwenden und die Ergebnisse im Standortange-botsplan „Mobilfunk“, bestehend aus der Planzeichnung und Erläuterungsbericht, zu fixieren und in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschuss zur Billigung vorzulegen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0