Sitzung: 12.05.2016 Planungs- und Umweltausschuss
Sachvortrag
durch Herrn Küster zu dem von der Verwaltung erarbeiteten Standort-angebotsplan.
Von der Verwaltung wurde für die
Ausarbeitung des Standortsangebotsplans mit dem Ziel der Immissionsminimierung
und für die Beurteilung der einzelnen Standortalternativen ein höherer Standard
mit einem Kriterienkatalog sowie einem Vorsorgewert
von 4,2 V/m festgelegt. Standorte
mit einer ermittelten Befeldung > 4,2 V/m wurden für die Ausarbeitung des
Standortangebots-plans nicht weiterverfolgt; damit wird dem Ziel der
Immissionsminimierung entsprochen und ein hoher Schutz der Bevölkerung
erreicht.
Fraktionsvorsitzender Andreas Wopperer führt an, dass der Sachdarstellung durch die
Verwaltung uneingeschränkt zugestimmt werden kann, da der bei der
Standort-planung angesetzte Vorsorgewert von 4,2 V/m nur 1/10 des in
Deutschland gesetzlich zulässigen Grenzwertes von 41 V/m betrage. Durch die
Reduzierung des gesetzlichen Grenzwertes auf den bei der Planung angesetzten
Vorsorgewert und den Kriterienkatalog wird ein erheblicher Schutz der
Bevölkerung, insbesondere bei Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen usw.
erreicht.
Stadtrat Manfred Schüller (SPD) schließt sich den Ausführungen seines Vorredners
Andreas Wopperer an und stimmt der Standortplanung zu, wenn die schnurlosen
Telefone ausgetauscht werden.
Fraktionsvorsitzender Kurt Mieschala
(FW)
weist darauf hin, dass die Anregung zum Austausch der schnurlosen
Telefone von ihm kommt. Er stimmt der vorgestellten Standortplanung zu.
Stadtrat Ferdi Eraslan (FW) stimmt der
vorgelegten Standortplanung ebenfalls zu.
Stadträtin Marion Juniec-Möller (Grüne) findet es gut, dass für die Standortangebots-planung
ein Vorsorgewert zugrunde gelegt wird. Sie fragt nach, was mit bestehenden
Standorten geschieht, an denen der Vorsorgewert nicht eingehalten wird.
Oberbürgermeister Andreas Feller antwortet, dass
die Netzbetreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte
verantwortlich sind. Dies gelte bis zu einer Aufgabe der Standorte.
Beschluss:
Der Planungs- und
Umweltausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
Er billigt den von der
Verwaltung ausgearbeiteten Kriterienkatalog als Bewertungs-system sowie den
empfohlenen Vorsorgewert von 4,2 V/m für Mobilfunkanlagen.
Er beauftragt die
Verwaltung diesen Kriterienkatalog und den Vorsorgewert auf die
Alternativstandorte A01 bis A12 anzuwenden und die Ergebnisse im
Standortange-botsplan „Mobilfunk“, bestehend aus der Planzeichnung und
Erläuterungsbericht, zu fixieren und in der nächsten Sitzung des Planungs- und
Umweltausschuss zur Billigung vorzulegen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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