Sitzung: 20.06.2016 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat genehmigt
für den Bürgerentscheid „Kein Hähnchenmastbetrieb am Kapflhof“ außerplanmäßige
Ausgabemittel von 30.000 EUR gemäß Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Diese
verteilen sich wie folgt auf folgende Haushaltsstellen:
„0.0521.4090 –
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten für Wahlhelfer“
8.000 EUR
„0.0521.5310 – Mieten
für Wahllokale“
1.000 EUR
„0.0521.5560 –
Fahrzeugversicherung für Wahlhelfer“
500 EUR
„0.0521.6329 –
sonstiger verschiedener Betriebsaufwand, Sachkosten“
1.500 EUR
„0.0521.6500 – Bürobedarf“
9.000 EUR
„0.0521.6520 – Post-
und Fernmeldegebühren“
10.000 EUR
Zum Ausgleich der
unabweisbaren Ausgaben wird der benötigte Betrag in Höhe von 30.000 Euro bei
der Haushaltsstelle „0.6752.5135 – Straßenreinigung, Winterdienst: Streusalz
und Splittmaterial“ eingezogen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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