Beschluss:

 

Der Stadtrat genehmigt für den Bürgerentscheid „Kein Hähnchenmastbetrieb am Kapflhof“ außerplanmäßige Ausgabemittel von 30.000 EUR gemäß Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Diese verteilen sich wie folgt auf folgende Haushaltsstellen:

 

„0.0521.4090 – Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten für Wahlhelfer“

8.000 EUR

 

„0.0521.5310 – Mieten für Wahllokale“                                                                     

1.000 EUR

 

„0.0521.5560 – Fahrzeugversicherung für Wahlhelfer“                                           

500 EUR

 

„0.0521.6329 – sonstiger verschiedener Betriebsaufwand, Sachkosten“          

1.500 EUR

 

„0.0521.6500 – Bürobedarf“                                                                                       

9.000 EUR

 

„0.0521.6520 – Post- und Fernmeldegebühren“                                                  

10.000 EUR

 

Zum Ausgleich der unabweisbaren Ausgaben wird der benötigte Betrag in Höhe von 30.000 Euro bei der Haushaltsstelle „0.6752.5135 – Straßenreinigung, Winterdienst: Streusalz und Splittmaterial“ eingezogen.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0