Sitzung: 11.07.2016 Hauptausschuss
Beschluss:
Der
Hauptausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, von der Möglichkeit der
Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG zur Fortführung des bisherigen
Umsatzsteuerrechts Gebrauch zu machen (siehe Anlage der Erklärung für das
Finanzamt).
Die
Optionserklärung kann nach Vorliegen gesicherter Erkenntnisse zum neuen
Umsatzsteuerrecht und deren Berücksichtigung bei der Entscheidung für die
Anwendung des neuen Rechts jederzeit widerrufen werden.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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