Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, von der Möglichkeit der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG zur Fortführung des bisherigen Umsatzsteuerrechts Gebrauch zu machen (siehe Anlage der Erklärung für das Finanzamt).

 

Die Optionserklärung kann nach Vorliegen gesicherter Erkenntnisse zum neuen Umsatzsteuerrecht und deren Berücksichtigung bei der Entscheidung für die Anwendung des neuen Rechts jederzeit widerrufen werden.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

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