Sitzung: 25.07.2016 Stadtrat
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt, von der Möglichkeit der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22
UStG zur Fortführung des bisherigen Umsatzsteuerrechts Gebrauch zu machen
(siehe Anlage der Erklärung für das Finanzamt).
Die
Optionserklärung kann nach Vorliegen gesicherter Erkenntnisse zum neuen
Umsatzsteuerrecht und deren Berücksichtigung bei der Entscheidung für die
Anwendung des neuen Rechts jederzeit widerrufen werden.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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