Auf Antrag wird über die verschiedenen Punkte einzeln abgestimmt mit folgenden Beschlüssen:

 

  1. Anzahl der erforderlichen Betreuungsplätze:
    zwei Kindergartengruppen je 25 Plätze (insgesamt 50 Plätze) und
    drei Kinderkrippengruppen je 12 Plätze (insgesamt 36 Plätze)
    Abstimmung 29 : 0

  2. Betreuungsform als kombinierte Einrichtung („Haus für Kinder“)
    Abstimmung 29 : 0

  3. Finanzierung der Maßnahmekosten im klassischen Modell
    1/3 der Träger der Einrichtung und
    2/3 die Stadt
    Abstimmung 17 : 12

  4. Standort: auf dem städtischen Grundstück südöstlich des Ämterzentrums an der Schwimmbadstraße
    Abstimmung 29 : 0

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

29

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