Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan "Siedlungsentwicklung Wohnbauflächen", Kreith.

 

Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen  und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und, nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gem. § 1 Abs. 7 BauGB, die Einwendungen gem. den in vorgelegten Abwägungslisten enthaltenen Beschlussempfehlungen abschließend behandelt.

 

Die Wirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht i. d. F vom 25.07.2016 wird beschlossen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

16

13