Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung für die 

 

a)          die Feststellung des Jahresabschlusses, wie Beschlussvorlage

b)          die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2015 in die allgemeine Finanzrücklage

c)          und die Entlastung der Werkleitung.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0