Sitzung: 21.09.2016 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss
hebt seinen Beschluss Nr. 7 vom 20.09.2007 in Ziffer 1 auf, die Ziffern 2 und 3
des genannten Beschlusses bleiben hiervon unberührt. Der Hauptausschuss
akzeptiert das Absehen von einer Verrechnung der fiktiven Ausgleichsbeträge.
Anstelle der Verrechnung sollen die fiktiven Ausgleichsbeträge in Höhe von
51.600,- € wegen der Nichterhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet I
A separat an die Regierung der Oberpfalz zurückgezahlt werden.
Der Hauptausschuss
genehmigt für die Erstattung der fiktiven Ausgleichsbeträge an die Regierung
der Oberpfalz außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 51.600,00 EUR gemäß
Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung bei der Haushaltsstelle „1.6150.9810 –
Sanierungsgebiet I A: Ausgleichsbeträge“.
Zum Ausgleich der
unabweisbaren Ausgabe wird der benötigte Betrag in Höhe von 51.600,00 EUR bei
der Haushaltsstelle „1.6181.9888 – Sanierungsgebiet Innenstadt: Teilabriss
Schmidtbräu“ eingezogen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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