Sitzung: 07.11.2016 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
In
der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht
unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden
gebilligt (siehe beiliegende Abwägungslisten).
Der Ausschuss billigt den Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 88 „WA Kranzlohacker“, Klardorf, Stand 05.10.2016 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB des o. g. Bebauungsplans beauftragt.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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