Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt (siehe beiliegende Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt den Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 88 „WA Kranzlohacker“, Klardorf, Stand 05.10.2016 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB des o. g. Bebauungsplans beauftragt.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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