Sitzung: 10.10.2016 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der
Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat erteilt seine die
Zustimmung für
a)
die Feststellung
des Jahresabschlusses, wie Beschlussvorlage,
b)
die Zuführung des
festgestellten Jahresgewinns 2015 in die allgemeine Finanzrücklage
c)
und die
Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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